Erbrecht für Lebensgefährten unsplash

Erbt meine Lebensgefährtin?

Das neue Erbrecht regelt nun auch den Erbanspruch von Lebensgefährt:innen. Bislang hatten sie nämlich kein gesetzliches Erbrecht. Was das bedeutet?

Gibt es keine gesetzlichen oder per Testament eingesetzten Erben, erbt automatisch der Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin. Voraussetzung für dieses außerordentliche Erbrecht ist, dass man mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und der bzw. die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes weder in aufrechter Ehe noch in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum neuen Erbrecht haben. Wir sind auch für Sie da, wenn es darum geht, ihre Erbansprüche durchzusetzen. Unabhängig und verschwiegen.