Nur nicht den Kopf in den Sand stecken
Rechtsanwalt Mag. Hans Georg Popp ist seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter und im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Wir sprachen mit ihm über Strategien für Unternehmen in der aktuellen Krise.
Warum ist die Zahl der Insolvenzen trotz Pandemie in den letzten beiden Jahren zurückgegangen?
RA Popp: Das liegt daran, dass der Staat massiv gegenzusteuern versuchte und Sozialversicherungsträger und das Finanzamt kaum Eröffnungsanträge stellten. Auch Gläubigeranträge waren nur eingeschränkt möglich.
Kommt jetzt die große Pleitewelle?
RA Popp: Aus jetziger Sicht wird es über kurz oder lang zu einem Anstieg der Insolvenzen kommen. Das Niveau der vergangenen Jahre wird vermutlich wieder erreicht werden. Kurzfristig kann die Zahl auch darüber liegen. Ich denke nicht, dass es tatsächlich zu einer regelrechten Pleitewelle kommen wird. Stark gefährdet sind aber jene Unternehmen, die Förderungen und Stundungen unberechtigt in Anspruch nehmen.
Wo sehen Sie Chancen für Unternehmen?
Die Regierung hat in den letzten Monaten versucht, einer Pleitewelle mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken. So wurde mittlerweile ermöglicht, dass Zahlungsfristen für Sanierungspläne verlängert werden können. Zu erwarten sind großzügigere Ratenzahlungsmöglichkeiten für gestundete Steuer- und Sozialversicherungsbeträge. Dazu kamen weitreichende Stützungszahlungen für gefährdete Branchen wie Gastronomie und Handel.
Welche Schritte empfehlen Sie Unternehmen, die durch die Krise in Schwierigkeiten geraten sind?
RA Popp: Sicher ist, dass die Pandemie über kurz oder lang bewältigt sein wird. Jetzt ist die beste Zeit, das eigene Unternehmen auf künftige Herausforderungen vorzubereiten.
Im ersten Schritt müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer die aktuelle Situation ihres Betriebs genau analysieren. Mit der nötigen Selbstreflektion, damit allfällige Schwachstellen und finanzielle Lücken sichtbar werden. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass hat sich der Markt durch die Pandemie wesentlich verändert hat. Es ist daher oft unerlässlich, die eigene Positionierung und den Marktauftritt anzupassen.
Sollte sich beim genauen Hinsehen zeigen, dass sich das Unternehmen in Schieflage befindet, ist es wichtig, zu rasch zu handeln. Das heißt, zum Beispiel effizientere Strukturen aufzubauen und längerfristige Zahlungsvereinbarungen mit dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und Lieferanten zu treffen, um die Zahlungsfähigkeit zu bewahren.
Und was kann man tun, wenn alle Versuche ergebnislos scheinen?
RA Popp: Jedenfalls nicht den Kopf in den Sand stecken. Das endet erfahrungsgemäß fatal für das Unternehmen. In der Praxis sehen wir, dass bereits in einer kurzen Bestandaufnahme die wesentlichen Themen sichtbar werden. Daher setzen wir uns mit den Unternehmern zusammen und beleuchten in einem ersten Gespräch die wichtigsten Eckpunkte des Unternehmens, die Probleme und Herausforderungen sowie mögliche Lösungsansätze. In weiterer Folge begleiten wir die Unternehmen, aber auch Privatpersonen auf dem Weg zur Entschuldung.
Die Insolvenzordnung wurde schließlich geschaffen, um finanzielle Schwierigkeiten geordnet zu lösen. Vor allem Sanierungsverfahren bieten die Chance für einen nachhaltigen Neuanfang.
***
Ihr Unternehmen ist durch die Corona-Krise gefährdet? Sie brauchen Unterstützung bei der Unternehmenssanierung oder haben Fragen zu Konkurs und Insolvenzverfahren?
Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwalt Mag. Hans Georg Popp:
+43 3124 55077 oder kanzlei@rechtsanwalt-popp.at